Wasser im Keller – Ursachen und erste Schritte
Akuter Wassereintritt?
Bei plötzlichem Wassereintritt in den Keller (Überschwemmung, Rohrbruch) sollten Sie in erster Linie:
- Strom im Keller ausschalten (Lebensgefahr durch Wasser und Strom)
- Bei Rohrbruch: Hauptwasserhahn zudrehen
- Wertgegenstände in Sicherheit bringen
- Bei Gasgeruch: Gebäude verlassen und Feuerwehr alarmieren
Bei Überschwemmungen oder Rohrbrüchen wenden Sie sich direkt an Ihre Gebäudeversicherung. Wir vermitteln Fachbetriebe für die nachträgliche Abdichtung und Schadenbehebung.
Verschiedene Arten von Wassereintritt
Wasser im Keller kann unterschiedliche Ursachen haben. Die Unterscheidung ist für die Wahl der richtigen Massnahme entscheidend.
Wasser, das durch das Erdreich bis zur Kellerwand vordringt. Tritt oft dauerhaft oder nach Regen auf.
Direkter Wassereintritt durch undichte Lichtschächte, Fenster oder Türschwellen bei Starkregen.
Wasser dringt durch Kellerfenster, Türen oder Schächte ein – bei Hochwasser oder starkem Regen in Hanglage.
Bei verstopfter Kanalisation kann Abwasser durch die Leitungen in den Keller zurückgedrückt werden. Gefahr durch Verunreinigung.
Wasser aus defekten Wasser- oder Heizungsleitungen im oder am Keller. Tritt oft punktuell auf.
Bei hohem Grundwasserspiegel kann Wasser durch die Bodenplatte oder die Kellerwand drücken. Dauerhafte Belastung.
Undichte oder überlaufende Lichtschächte führen Wasser direkt ans Kellerfenster.
Verstopfter oder undichter Bodeneinlauf bei Kellern mit Bodenablauf.
Erste Schritte bei Wassereintritt
- Ursache eingrenzen: Wann tritt das Wasser auf? Nach Regen, dauerhaft, punktuell?
- Dokumentation: Fotos und Notizen zur Situation machen – für die Versicherung und den Fachbetrieb
- Wasser entfernen: Mit Nasssauger oder Pumpe (bei Überschwemmung von Fachfirma erledigen lassen)
- Trocknung einleiten: Keller belüften, ggf. Bautrockner aufstellen
- Fachbetrieb einschalten: Ursache prüfen lassen, bevor Sie etwas abdichten
Hinweis zur Gebäudeversicherung
Bei Überschwemmungen und Rohrbrüchen sollten Sie umgehend Ihre Gebäudeversicherung informieren. Diese reguliert in der Regel den Schaden und vermittelt bei Bedarf eigene Sanierungsfirmen. Wir unterstützen Sie gerne mit einer Zweitmeinung zur langfristigen Abdichtung, sofern gewünscht.
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